Bereits in den 1980er Jahren hat der Europäische...
Bereits in den 1980er Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass die Verfolgung einvernehmlicher homosexueller Handlungen zwischen Erwachsenen menschenrechtswidrig ist. 2000 hat sich der Deutsche Bundestag einstimmig für die Strafverfolgung entschuldigt und sich dazu bekannt, dass dadurch die Menschenwürde der Verfolgten verletzt wurde. Diese Entschuldigung genügt nicht. Die Menschwürde der Opfer muss dadurch wieder hergestellt werden, dass die Urteile für nichtig erklärt werden.